Tat wurde durch Gesinnung befördert
Dreifachmörder führte Neonazi-Terrortruppe
Der Dreifach-Mord in einer Rechtsanwaltskanzlei in Overath bei Köln am 7.Oktober 2003 löste Entsetzen aus. Rechtsanwalt Hartmut Nickel (61), seine Ehefrau Mechthild (53) und die älteste Tochter des Ehepaars Alja (26) mussten sterben, weil der Anwalt bei Thomas Adolf erfolgreich Mietschulden eingetrieben hatte. Jetzt stehen der geständige Täter und seine mitangeklagte Freundin Jennifer D. vor Gericht, und wieder ist das Entsetzen groß. Adolf bekennt sich zu der Tat und stellt sie in Kontext zu seiner rechtsextremen Gesinnung.
Der ehemalige Aktivist der Deutschen Liga für Volk und Heimat hat offenbar gezielt Jugendliche geworben. In alten Bunkern übten sie den Häuserkampf, erstellten Todeslisten und dachten über Anschläge auf jüdische Einrichtungen nach. Auch wie man Menschen fesselt und wie man möglichst unbemerkt in fremde Wohnungen eindringt, sei dort geübt worden. So sagte ein ehemaliger Kumpan Adolfs als Zeuge aus. »39.SS-Division Götterdämmerung« sollte die Wehrsportgruppe heißen, Adolf war ihr Anführer.
Mit den Worten »SS - legen sie sich auf den Boden oder ich erschieße sie«, hat er die Frau des Rechtsanwalts Nickel angeredet, bevor er sie aus nächster Nähe erschoss. Adolf erklärte dem Gericht auch, dass er während der Tat SS-Runen am Kragen getragen hat. Sein Vorgehen habe »Vorbildfunktion innerhalb der deutschen Rechten«. Doch die Anklagebehörden halten ihn noch immer eher für einen gefährlichen Spinner als für einen gefährlichen Neonazi. Die Staatsanwaltschaft sagte, dass keine Anhaltspunkte für Klagen gäbe. Prozessbesucher fragen sich verwundert, warum das politische Umfeld des Angeklagten nicht ausgeleuchtet wird u...
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