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Krank am ersten Arbeitstag
Wer am ersten Arbeitstag schon krank ist und deshalb gar nicht erst erscheint, hat keinen Anspruch auf Krankengeld nach Ablauf der Lohnfortzahlung. Entscheidend für die Sozialversicherungspflicht und damit das Vertragsverhältnis mit der Krankenkasse seien nämlich nicht die Regelungen im Arbeitsvertrag, sondern der tatsächliche Arbeitsbeginn, hat das Kasseler Bundessozialgericht entschieden. Geklag...
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