Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Verpachtete Ländereien - wie wird der Pflichtteil berechnet?
Die Witwe eines Erblassers hat Grundstücke bis zum Jahr 2008 verpachtet. Muss der Pflichtteilsberechtigte bis zum Ablauf der Pacht warten, oder kann der Wert der betreffenden Ackerflächen, Wiesen usw. bereits jetzt festgestellt und zur Berechnung des Pflichtteils herangezogen werden? Spielt die erzielte Pacht bei der Berechnung eine Rolle? Hildegard J., 13051 Berlin Nach dem ZGB der DDR (§396 ff.)...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/59299.verpachtete-laendereien-wie-wird-der-pflichtteil-berechnet.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.