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7500 Euro für Steg im Wandlitzsee
Der Düsseldorfer Eigentümer und die Anlieger streiten sich um Nutzungsrechte
Bürgermeister Udo Tiepelmann ist gar nicht erfreut, dass die Presse anruft und über den Wandlitzsee erkundigt. »Schlafende Hunde sollte man nicht wecken«, meint er. Dass man gedenke, die finanziellen Forderungen der Düsseldorfer Immobilienfirma Teutonia AG nicht zu erfüllen, habe die Gemeinde dem Vorstandsvorsitzenden Werner Becker vor fünf Monaten mitgeteilt. Seitdem hörte man nichts aus Düsseldorf.
Der idyllische Wandlitzsee war bei einer Internetauktion von der Treuhand-Tochter Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) angeboten und dann im Juli 2003 verkauft worden. Für mehr als 350000 Euro ging er an den die Teutonia.
Die Gemeinde Wandlitz hatte zwar ein Vorkaufsrecht, konnte finanziell aber nicht mithalten. Selbst ein Spendenaufruf »Wandlitzsee in Gemeindehand« konnte daran nichts ändern. Zum Glück schien der neue Besitzer keinerlei wirtschaftlichen Interessen zu verfolgen. Im Kaufvertrag stand zudem, dass die Öffentlichkeit weiterhin Zugang zum See haben müsse und die Fischereirechte nicht angetastet werden.
Wie der Käufer mit dem See Geld verdienen kann, blieb seinerzeit unklar. Inzwischen ist man klüger. Der neue Eigentümer aus dem Westen hat aus dem See eine Aktiengesellschaft gemacht. Kurz vor der Badesaison, die nun zu Ende geht, teilte er mit, die Besitzer von Stegen- etwa 130 Stege führen von Privatgrundstücken in den See- auch Bootsfahrer, die Gemeinde und andere sollten künftig dafür zahlen.
Gründer der Wandlitzsee Aktiengesellschaft ist Teutonia-Vorstand Becker. Seine Geschäftsidee: Vorzugsaktionäre der Gesellschaft dürfen den See nutzen. Denn die Stege stehen im Wasser und der See gehört ihm. Wer einen Steg von bis zu 30 Metern Länge besitzt, der kann eine der etwa 100 Vorzugsaktien für 7500 Euro kaufen. Das ist der Ausgabepreis. Letztlich würden Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen, ließ Becker mitteilen. Dem Strandbad, das die Gemeinde Wandlitz betreibt, möchte Becker keine Aktien verkaufen. Stattdessen forderte er ein jährliches Nutzungsentgelt von 10000 Euro für die beiden Stege.
»Das werden wir erst mal nicht zahlen«, gibt sich Bürgermeister Tiepelmann kämpferisch. Denn trotz durchschnittlich 50000 Besuchern im Jahr sei das Bad ein Zuschussbetrieb. Die Gemeinde könne diese Summe nicht schultern. Tiepelmann beruft sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 1966, nach der als Eigentümer eines Steges gilt, wem das betreffende Uferstück gehört, nicht das Gewässer.
Der Fall ist juristisch kompliziert. Der Eigentümer des Sees könnte zumindest für die Überbauung seines Grundstücks- in diesem Fall ist das Grundstück der Wandlitzsee- ein Entgelt verlangen. Die Gemeinde strebt deshalb eine außergerichtliche Lösung an.
Eine solche Lösung gebe es nicht, beharrt auf der anderen Seite Werner Becker. »Die Frage, ob die Steganlagen des Strandbades Wandlitz der Gemeinde oder dem Seeeigentümer gehören, wird daher gerichtlich entschieden werden müssen.« Ob private Stegbesitzer schon Vorzugsaktien geordert haben, beantwortet Becker n...
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