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Drei Jahre Haft für HVA-Spion

Düsseldorf (ND-Kloss). Drei Jahre Freiheitsstrafe wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für die DDR - so lautet das Revisionsurteil des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf gegen den früheren Regierungsdirektor im Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen, Knut Gröndahl (54). Die Bundesanwaltschaft hatte auf drei Jahre und drei Monate Haft plädiert; der Verteidiger hatte die ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/599228.drei-jahre-haft-fuer-hva-spion.html

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