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DDR-Zusatzrenten sind Betriebsrenten Verband: Sofort Wiederherstellungsantrag stellen

Wiesbaden (ddpADN/ND). DDR-Zusatzrenten sind nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) wie West-Betriebsrenten anzusehen. Damit sei eine Regelung des Einigungsvertrages korrigiert worden, nach der diese Ansprüche nicht in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen waren, sondern zum 31. Dezember 1991 wegfielen, berichtet der Bundesverband der Betriebsrentner (BVB). Begründet worden w...

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