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Krankheitsbedingte Kündigung nach Arbeitsunfall unzulässig
und Verbrennungen an seiner linken Hand erlitten. 1995 kam es erneut zu einem Arbeitsunfall, bei dem wiederum die linke Hand des Müllsortierers in Mitleidenschaft gezogen wurde. Wegen der früheren Verletzungen verzögerte sich der Heilungsprozeß beträchtlich, so daß der Arbeitnehmer schließlich eine stark überhöhte Fehlquote aufzuweisen hatte. Im Frühjahr dieses Jahres wurde ihm deshalb krankheitsb...
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