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Finanzierung für Abwasser- Anschluss

Unser Zweifamilien-Miethaus soll jetzt an den Abwasserkanal angeschlossen werden. Der Eigentümer will die Baukosten als Modernisierung auf die beiden Mieter umlegen, wodurch die monatliche Miete um ca. 180 Mark steigen würde. In den bisherigen Regelungen des § 541b BGB (alte Fassung) ging es lediglich um Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnung oder sonstiger Teile des Gebäudes. Kanalisation oder Straßenbau gehörten nicht dazu. Es geht um die Modernisierung von Wohnungen und nicht von Grundstücken. Wie ist die Rechtslage? Manfred L., Berlin

Der Vermieter darf auch Kosten auf die Miete umlegen, die keine Wohnwertverbesserungen sind. Das ermöglichte der §3 des seit dem 1. September 2001 außer Kraft gesetzten Miethöhegesetzes. Die Modernisierungsumlage (elf Prozent der Kosten) darf auch für bauliche Veränderungen erhoben werden, die auf Grund von Umständen erfolgen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat. Im neuen Mietrecht gilt die g...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/6561.finanzierung-fuer-abwasser-anschluss.html

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