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Schaden am Pkw auf dem Firmengelände
Mein Auto ist auf dem Firmengelände von Unbekannten beschädigt worden. Haftet der Arbeitgeber für den entstandenen Schaden? Sabine P., Eisleben Die Sicherungspflicht des Arbeitgebers für Kraftfahrzeuge ist erheblich eingeschränkter als für die vom Arbeitnehmer in den Betrieb eingebrachten Sachen wie etwa Straßenkleidung, Geldbörse, Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel usw. Sie muss für den Ar...
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