Demonstration erinnert an Farid Guendoul

Vor sechs Jahren verblutete der algerische Asylbewerber/Neonazis hatten ihn durch Guben gehetzt

  • Ralf Fischer
  • Lesedauer: 2 Min.
Auf den Tag genau sechs Jahre ist es her, dass der 28-jährige algerische Asylbewerber Farid Guendoul alias Omar Ben Noui zusammen mit zwei Freunden in der Nacht vom 12. zum 13. Februar 1999 von einer Gruppe jugendlicher Neonazis durch die Straßen von Guben gehetzt wurde. In Todesangst versuchte Guendoul sich vor den Angreifern in den Hauseingang der Hugo-Jentsch-Straße 14 zu retten. Da ihn niemand hereinließ, trat er die Eingangstür ein. Dabei schnitt er sich eine Arterie am Bein auf und verblutete innerhalb weniger Minuten. Unterdessen verprügelten die Angreifer einen Begleiter Guendouls und warfen wenig später die Fensterscheiben eines vietnamesischen Restaurants ein. Am heutigen Sonnabend soll eine antifaschistische Demonstration an diese Vorfälle und an das Opfer erinnern. Darüber hinaus sagen die Organisatoren vom Bündnis gegen Rassismus und Antisemitismus Südbrandenburg: »Nicht zuletzt demonstrieren wir in Guben, weil es auch heute noch eine aktive rechtsextreme Szene in der Stadt gibt.« Als Farid Guendoul starb, habe der damalige Spremberger Bürgermeister Egon Wochatz (CDU) gefragt: »Was hatte der denn nachts auf der Straße zu suchen?«, sagt Andrea Ziehold vom Bündnis gegen Rassismus und Antisemitismus. Die 23-Jährige erzählt, dass leider immer noch eine Mehrheit der Bürger in Guben ähnlich abstruse Standpunkte vertrete. Laut Demonstrationsaufruf hat sich seit 1999 »an der Situation und dem Klima in der Stadt nichts geändert«. Auch heute werden den Angaben zufolge regelmäßig Asylbewerber oder Linke angepöbelt, angegriffen, geschlagen oder bedroht. Symptomatisch für die Situation sei auch der Zustand und die Lage des Gedenksteins für Guendoul. Auf Initiative der Gubener Antifa 1999 in der Nähe zum Tatort eingeweiht, sei mit dem Abriss der Hugo-Jentsch-Straße 14, einschließlich umliegender Wohnblöcke, jeder räumliche Bezug verschwunden. Im »Hetzjagd-Verfahren« verhängte das Landgericht Cottbus im Jahr 2000 gegen neun der elf Angeklagten Bewährungsstrafen und Haftstrafen bis zu drei Jahren unter anderem wegen fahrlässiger Tötung. 2002 korrigierte der Bundesgerichtshof das Urteil, sprach alle Angeklagten schuldig und bewertete die Tat als versuchte Körperverletzung mit Todesfolge. Das Strafmaß wurde jedoch nicht geändert. Demonstration »Gegen das Fortbestehen rassistischer Zustände«, 12. Februar, Guben, Treffpunkt: 11 Uhr, Busbahnhof

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