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Gasherd raus - E-Herd rein: Mieter sollen zahlen
Bei Modernisierungsarbeiten wurde mit allen Gasleitungen auch der Gasherd aus der Wohnung entfernt. Der Vermieter lehnt es ab, einen anderen Herd zu stellen, es sei denn, die Mieter würden einverstanden sein, daß die Kosten für einen neuen Elektroherd als Betriebskosten auf die Miete umgelegt werden. Die Beseitigung der Gasleitungen und -Herde wurde mit DIIM-Vorschriften begründet, wonach Gasleitu...
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