- Ratgeber
- Nachbarrecht
Schädlingsbefall auf Nachbargrundstück - wer haftet?
Wer auf seinem Grundstück einen Komposthaufen anlegt, auf dem sich dann Schädlinge niederlassen, die das Nachbargrundstück befallen, muss nicht automatisch für den Schaden haften.
Wie der Anwalt-Suchservice (Servicerufnummer 0180-52 54 555) berichtet, hatte ein Mann ein Grundstück gepachtet, das er landwirtschaftlich nutzte. Auf dem Gelände legte er einen Komposthaufen an. Eines Tages befielen Schädlinge, die sich in dem Komposthaufen angesiedelt hatten, so genannte Dickmaulrüssler, das Nachbargrundstück. Die Käfer und ihre Larven zerstörten die Johannisbeersträucher des Nachbarn. Dadurch wurde eine komplette Rodung und Neubepflanzung erforderlich.
Später verklagte der Geschädigte den Anrainer, der den Komposthaufen angelegt hatte, auf Schadenersatz - ohne Erfolg.
Es stehe zwar fest, dass die Käfer und ihre Larven, die die Johannisbeerbüsche zerfressen hatten, aus dem Kompost stammten. Der Geschädigte habe aber nicht beweisen können, dass durch das Anlegen des Komposthaufens eine konkrete Gefahrenquelle geschaffen wurde, die den Schädlingsbefall zumindest begünstigte, so die Richter des Oberlandesgerichts Stuttgart.
Es sei vielmehr ungeklärt, wie die Tiere überhaupt auf den Kompost gelangten, und es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Schädlinge nur durch Zufall gerade dort niederließen. Ein solcher sporadischer Befall sei immer und überall möglich. Die Dickmaulrüssler bevorzugten als Nahrung kein totes, verrottendes Kompostmaterial, das spreche für einen rein zufälligen Befall. Bei schadensverursachenden Gefahren, die auf einem von niemandem zu beherrschenden Naturereignis beruhten, scheide ein Schadensersatzanspruch aber aus. Der Eigentümer des Kom...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.