- Ratgeber
- Heizkosten
Kalte Wände, bei Leerstand
Viele Mieter sind ausgezogen, auch die Wohnungen um unsere Wohnung herum sind leer. Daraus ergibt sich, dass die Wände, Fußböden und Decken erheblich kälter sind als früher. Wir müssen mehr heizen, weil der Vermieter die leeren Wohnungen nicht mitbeheizt. Das sei nicht bezahlbar heißt es. Aber wir haben nun höhere Heizkosten. Muss der Vermieter Leerstandswohnungen bis zu einer bestimmten Temperatur heizen? Gibt es gesetzliche Regelungen zu dieser Frage?
Gerd S., Leipzig
Verbliebenen Mietern muss ein noch erträgliches Wohnen gewährt werden, dazu sind Vermieter verpflichtet, denn die Wohnungen wurden ja in einem »warmen« Haus vermietet. Die verbliebenen Mieter haben aus § 535 BGB Anspruch darauf, dass ihnen die Wohnung »in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand«, wie es in dem Paragrafen heißt, überlassen wird und dass sie »während der Mietzeit in diesem Zustand« erhalten wird. Dazu gehört auch das Beheizen leer stehender Nachbarwohnungen. Wenn das aus Kostengründen unterbleibt, haben Mieter Anspruch auf Erstattung ihrer höheren Heizkosten und auch auf Mietminderung. Ob sie mit ihren Forderungen Entgegenkommen finden, wird unterschiedlich sein. Bei Ablehnung muss man sich auf energische Wahrnehmung der Mieterrechte einstellen. Dabei ist es besonders wichtig, nachzuweisen, in welchem Umfang die eigenen Heizkosten infolge der nicht mehr oder nicht mehr ausreichend beheizten Nachbarwohnungen angestiegen sind.
Die jährlichen Mengen an verbrauchter Heizenergie und die entsprechenden Kosten lassen sich mit dem infolge Leerstand erhöhten Bedarf in Beziehung setzen. Im Allgemeinen verursachen nichtmehr beheizte umgebende Leerstandswohnungen mit kalten Wänden einen beträchtlich erhöhten Mehraufwand an Heizenergie für noch bewohnte Nachbarwohnungen. Nach einer Tabelle des Bereichs Messtechnik der Firma MINOL haben sogar außen liegende Wohnungen in voll bewohnten Häusern einen bis zu 47 Prozent höheren Wärmebedarf. Wenn eine Wohnung ringsum nur von leeren Wohnungen umgeben ist, kann sich deren Wärmebedarf sogar verdoppeln.
Betroffene Mieter sollten sich zur Begründung ihres Mehrverbrauchs möglichst auch fachlicher Hilfe versichern. Lässt sich keine Verständigung mit dem Vermieter über die Erstattung der Mehrkosten und über Mietminderung erreichen, sollte Hilfe beim Mieterverein (Mitgliedschaft) oder bei einem Fachanwalt gesucht werden.
H.K.
Viele Mieter sind ausgezogen, auch die Wohnungen um unsere Wohnung herum sind leer. Daraus ergibt sich, dass die Wände, Fußböden und Decken erheblich kälter sind als früher. Wir müssen mehr heizen, weil der Vermieter die leeren Wohnungen nicht mitbeheizt. Das sei nicht bezahlbar heißt es. Aber wir haben nun höhere Heizkosten. Muss der Vermieter Leerstandswohnungen bis zu einer bestimmten Temperatur heizen? Gibt es gesetzliche Regelungen zu dieser Frage?Gerd S., Leipzig
Verbliebenen Mietern muss ein noch erträgliches Wohnen gewährt werden, dazu sind Vermieter verpflichtet, denn die Wohnungen wurden ja in einem »warmen« Haus vermietet. Die verbliebenen Mieter haben aus § 535 BGB Anspruch darauf, dass ihnen die Wohnung »in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand«, wie es in dem Paragrafen heißt, überlassen wird und dass sie »während der Mietzeit in diesem Zustand« erhalten wird. Dazu gehört auch das Beheizen leer stehender Nachbarwohnungen. Wenn das aus Kostengründen unterbleibt, haben Mieter Anspruch auf Erstattung ihrer höheren Heizkosten und auch auf Mietminderung. Ob sie mit ihren Forderungen Entgegenkommen finden, wird unterschiedlich sein. Bei Ablehnung muss man sich auf energische Wahrnehmung der Mieterrechte einstellen. Dabei ist es besonders wichtig, nachzuweisen, in welchem Umfang die eigenen Heizkosten infolge der nicht mehr oder nicht mehr ausreichend beheizten Nachbarwohnungen angestiegen sind.
Die jährlichen Mengen an verbrauchter Heizenergie und die entsprechenden Kosten lassen sich mit dem infolge Leerstand erhöhten Bedarf in Beziehung setzen. Im Allgemeinen verursachen nichtmehr beheizte umgebende Leerstandswohnungen mit kalten Wänden einen beträchtlich erhöhten Mehraufwand an Heizenergie für noch bewohnte Nachbarwohnungen. Nach einer Tabelle des Bereichs Messtechnik der Firma MINOL haben sogar außen liegende Wohnungen in voll bewohnten Häusern einen bis zu 47 Prozent höheren Wärmebedarf. Wenn eine Wohnung ringsum nur von leeren Wohnungen umgeben ist, kann sich deren Wärmebedarf sogar verdoppeln.
Betroffene Mieter sollten sich zur Begründung ihres Mehrverbrauchs möglichst auch fachlicher Hilfe versichern. Lässt sich keine Verständigung mit dem Vermieter über die Erstattung der Mehrkosten und über Mietminderung erreichen, sollte Hilfe beim Mieterverein (Mitgliedschaft) oder bei einem Fachanwalt gesucht werden.
H.K.
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