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Garagenpacht rückwirkend erhöht?

Jetzt verlangt die Kommune von mir rückwirkend erhöhtes Nutzungsentgelt für meine Garage auf fremdem Grund. Auf meinen Widerspruch schon im Jahre 1993 wurde damals der Erhöhungsbescheid zurück genommen. Muss ich nun das erhöhte Nutzungsentgelt zahlen und ab wann rückwirkend? Werner S., Lauchhammer

Auch wenn durch das Bundesverfassungsgericht der besondere Kündigungsschutz für Garagen/Garagengrundstücke zum 31. Dezember 2000 aufgehoben worden ist, so gilt für das Nutzungsentgelt nach wie vor die Nutzungsentgeltverordnung weiter. Danach kann der Grundeigentümer eine Erhöhung des Nutzungsentgeltes verlangen, wenn dies nach der Verordnung her möglich ist und die Forderung die ortsüblich gezahl...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/6867.garagenpacht-rueckwirkend-erhoeht.html

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