Elektronisch geschützt
Verschlüsselung im Internet stört Behörden
Wer seine Briefe mit der gelben Post schickt, weiß seine geistigen Ergüsse im Schutz eines Umschlages. Wer den Brief lesen will, muß ihn öffnen. Legal ist das allenfalls für Strafverfolgungsbehörden, die einen Gerichtsbeschluß haben, der sie dazu berechtigt. Ganz anders im Internet. Die elektronischen Briefe - neudeutsch e-mail - vieler Leute reisen dort als Postkarte. Wer den Aufwand nicht scheut,, kann sie lesen. Mehr noch, dieser Briefverkehr läßt sich auch automatisiert nach bestimmten Reizwörtern filtern. Ideal für neugierige Behörden oder Kriminelle, um ohne viel Aufwand bestimmte Informationen zu sammeln.
Das Gegenmittel dafür ist schon aus den Frühzeiten der...
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