Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Sehnenriss beim Einkauf: Darf die Unfallversicherung Leistungen wegen Vorerkrankung kürzen?
Im Dezember 1999 kaufte der Mann einen drei Meter hohen Weihnachtsbaum, der ca. 50 bis 60 Kilo wog. Als er den Baum schultern wollte, riss die zum linken Oberarmbeugemuskel gehörende Sehne. Wegen der bleibenden eingeschränkten Beweglichkeit des Arms beantragte der Mann bei seiner Unfallversicherung Leistungen für Invalidität. Das Unternehmen zahlte, kürzte aber seine Leistung um die Hälfte (17 500...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/70319.sehnenriss-beim-einkauf-darf-die-unfallversicherung-leistungen-wegen-vorerkrankung-kuerzen.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.