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Urteil gegen Gerda Klabuhn bestätigt

Gericht wies Verfassungsbeschwerde zurück Karlsruhe

Karlsruhe (dpa/ND). Erstmalig hat das Bundesverfassungsgericht in einem Fall von Rechtsbeugung durch DDR-Juristen entschieden: In einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß nahm das Gericht die Verfassungsbeschwerde der DDR-Richterin Gerda Klabuhn mangels Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung an. Die frühere Vorsitzende eines politischen Strafsenats des Stadtgerichts Berlin war zu einer Freiheit...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/709275.urteil-gegen-gerda-klabuhn-bestaetigt.html

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