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Fenstergitter nicht erlaubt
Wer eine Eigentumswohnung besitzt, darf an seinen Fenstern nicht ohne weiteres nachträglich Gitter anbringen. Diese Maßnahme kann als bauliche Veränderung einzustufen sein, die nur mit Zustimmung aller übrigen Wohnungseigentümer im Haus erlaubt ist, bestimmte das OLG Düsseldorf. Wie der Anwalt-Suchservice (Tel. 0180/525 45 55) berichtet, wollte die Eigentümerin einer Erdgeschoss-Wohnung an einem ...
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