- Ratgeber
- Betriebliche Altersversorgung
Stichtag 30. Juni: Alte Direktversicherungen werden eventuell umgestellt
Arbeitnehmer mit einer Direktversicherung über ihre Firma sollten bis Ende Juni 2005 einen Blick in die Vertragsunterlagen werfen. Es kann sein, dass Handlungsbedarf besteht - zumindest dann, wenn der Vertrag vor Ende 2004 geschlossen wurde. Denn das seit Jahresbeginn gültige Alterseinkünftegesetz hat auch die Steuerregeln für diese Variante der betrieblichen Altersversorgung »umgemodelt«.
Alle ab 2005 geschlossenen Verträge unterliegen jetzt der nachgelagerten Besteuerung: Die späteren Rentenzahlungen sind in voller Höhe steuerpflichtig. Dafür sind die Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West - 2005: 2496 Euro - steuer- und bis mindestens 2008 auch sozialversicherungsfrei. Man kann zusätzlich weitere 1800 Euro jährlich - etwa auf dem Weg der Entgeltumwandlung - in die Direktversicherung steuerfrei einzahlen. Auf diesen Beitragsanteil müssen aber dann SV-Beiträge gezahlt werden.
Letzteres geht aber nur, wenn man keinen Altvertrag besitzt, der noch pauschal besteuert wird. Die Pauschal-Methode funktionierte bisher genau andersherum: Beiträge bis zu 1752 Euro im Jahr wurden lediglich pauschal mit 20 Prozent zuzüglich Solizuschlag besteuert - unabhängig davon, wie hoch der tatsächliche persönliche Steuersatz ist. Die Zahlungen von Kapital und Renten aus solchen Verträgen sind dagegen komplett steuerfrei.
Das Gros der alten Direktversicherungen wird auch weiter mit der Pauschalbesteuerung laufen. Es gibt aber Altverträge, die eine Rentenzahlung mit oder ohne Kapitalwahlrecht vorsehen und auch sonst die Förderkriterien nach neuem Recht erfüllen. Sie werden automatisch auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Betroffene Arbeitnehmer können den Automatismus der Umstellung durchbrechen: Dazu müssen sie ihren Arbeitgeber informieren, dass sie bei der alten Pauschale bleiben wollen.
Für Direktversicherte ergeben sich drei Handlungsschritte:
1. Wer eine schon länger laufende Direktversicherung hat, sollte - etwa mit dem Personalrat seiner Firma, der Versicherungsgesellschaft oder dem Versorgungswerk - klären, ob die Police überhaupt auf das neue Recht umgestellt wird.
2. Wenn das so ist, muss sich der Versicherte entscheiden, was günstiger für ihn ist - das alte oder das neue Recht. In vielen Fällen wird die Besteuerung mit dem niedrigen Pauschalsatz im Erwerbsleben und - damit verbunden - die steuerfreie Auszahlung im Seniorenalter günstiger sein. Entscheidend ist die individuelle steuerliche Gesamtsituation - einmal während der Berufstätigkeit, zum anderen im Rentenalter. Letztlich kann man sich dafür auch Rat bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein holen.
3. Wer sich für die herkömmliche Pauschale entscheidet, muss das seinem Arbeitgeber formlos und schriftlich bis spätestens 30. Juni 2005 mitteilen. Ansonsten wird d...
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