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Den Geheimrat von Goethe würde es freuen
Die Brandt ist mit dem Schwerd zum Todt zu bringen und dieses Urtheil sey fordersamst zu vollziehen.« So lautete im Januar 1772 das Urteil der »Syndici« des Inquisitionsgerichts in Frankfurt (Main) über die Kindsmörderin Susanna Margaretha Brandt. Die Vollstreckung erfolgte auf dem Frankfurter Roßmarkt, wenige Schritte von der Gasse Im Hirschgraben entfernt, in der die Familie Goethe wohnte. Nach ...
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