DSD Nicht »hinreichend« überzeugt vom Mord an RAF-Mann Grams

Bonner Gericht wies Zivilklage der Eltern ab - Selbsttötung bleibt offizielle Version

Von Rene Heilig

Die 1. Zivilkammer des Bonner Landgerichtes hat gestern die Klage der Eltern von Wolfgang Grams gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen mit fragwürdiger Begründung.

Ruth und Werner Grams glauben nicht, daß sich ihr Sohn am 27 Juni 1993 während einer verpatzten Verhaftungsaktion auf dem Bahnhof von Bad Kleinen schwerverletzt das Leben nahm. Sie klagten gegen den Staat. Vordergründiges Ziel: Erstattung der Beerdigungskosten von 12 305,69 Mark.

Nun müssen sie auch noch die Prozeßkosten tragen, denn Richter Heinz Sonnenberger urteilte namens der Kammer- »Wir kommen nicht zu einem er-

wiesenen Selbstmord und nicht zu einer erwiesenen Fremdtötung.« Zeugenvernehmungen in Schwerin am 13...


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