Einkommensteuererklärung -Anlage FW für selbstgenutztes Wohneigentum

vierungsarbeiten. Wichtig: Es werden nur noch Maßnahmen begünstigt, die bis Silvester 1998 abgeschlossen sind. Der Höchstbetrag der geförderten Aufwendungen beträgt jährlich 4000 Mark. Über einen Zeitraum von zehn Jahren sind also 40 000 Mark absetzbar. Wer beispielsweise sein Dach 1998 für 30 000 Mark erneuert hat, kann bis zum Jahr 2007 dafür jährlich 3000 Mark absetzen. Beträge bis 800 Mark (ohne Umsatzsteuer) dürfen sofort abgesetzt werden und müssen nicht über zehn Jahre verteilt werden. Die Abzugsbeträge gehören auf Seite 1, wenn das Eigenheim vor 1991 angeschafft oder hergestellt wurde, war das später, gehören sie auf Seite 2.

Förderung nach Paragraph 10e:

Bauherren und Käufer von Wohneigentum, denen ein Abzugsbetrag nach Paragraph 10e EStG

zusteht, können in den ersten vier Jahren, maximal 19 800/9000 Mark (Neubau/Altbau) wie Sonderausgaben absetzen. In den nächsten vier Förderjahren verringert sich der Abzugsbetrag für einen N...


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