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Wegerecht beim geteilten Grundstück
Wir haben ein vorderes Teilgrundstück gekauft mit Wege- und Leitungsrecht für das hintere Grundstück. Wir nutzen den Weg für den hinteren Teil nicht. Muß nicht der künftige Käufer des hinteren Teils den Weg bezahlen oder sich mindestens zur Hälfte an dem von uns bezahlten Preis für den Weg beteiligen? Klaus S., 13125 Berlin Der Käufer muß gar nichts. Sie haben das Teilgrundstück mit der Belastung ...
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