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Abrißkosten und Grunderwerbsteuer

Der Grunderwerbsteuer unterliegt bei einem Verkauf eines Hauses allgemein der Gegenwert, d. h. der Verkaufspreis für das Gebäude und den Grund und Boden. Ein Grundstück wird allgemein in dem Zustand verkauft, in dem es sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses befindet. Die Vertragspartner können jedoch auch ausdrücklich das Grundstück in einem noch herzustellenden Zustand zum Gegenstand des Vert...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/746437.abrisskosten-und-grunderwerbsteuer.html

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