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Gericht stellt Milde in Aussicht

Berlin. (ND-Kirschey). Im Prozeß um die Ermordung des DDR-Grenzsoldaten Reinhold Huhn am 18. Juni 1962 stellt das Gericht gestern dem Angeklagten Rudolf M. eine Verurteilung wegen Totschlags und nicht wegen Mordes in Aussicht. Damit käme eine Verurteilung auf Bewährung in Betracht. Zuvor hatte der renommierte Gerichtsmediziner Prof. Dr. Otto Prokop vor dem Berliner Landgericht ausgesagt. Er bestät...

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