Klimagas-Handel erweitert
Ein gerade beschlossenes Gesetz regelt deutsche Klimaschutzinvestitionen im Ausland
Allem Unken zum Trotz: Der Bundestag arbeitet noch. Ende Juni hat er ein Gesetz beschlossen, das die so genannten flexiblen Instrumente des Kyoto-Protokolls für deutsche Unternehmen verfügbar machen soll. Danach können sich deutsche Investoren künftig Einsparungen von Treibhausgasen, die aus zertifizierten Auslandsprojekten stammen, auf eigene Reduktionsverpflichtungen anrechnen lassen.
Mit dem Gesetz über projektbasierte Mechanismen (ProMechG) setzt die Bundesrepublik Beschlüsse der Kyoto-Vertragsstaaten zur Ausgestaltung des Klimaabkommens von 1998 um. Die Idee der »flexiblen Instrumente« besteht darin, Klimagase dort zu vermeiden, wo es am preiswertesten ist. So könnten Leckagen an russischen Erdgasleitungen beseitigt, Deponiegas auf brasilianischen Müllkippen aufgefangen oder die Energieeffizienz von maroden Kohlekraftwerken in China erhöht werden. Vergleichbare Investitionen in westeuropäischen Staaten sind je Tonne eingesparter Klimagase in der Regel teurer, weil hier Effizienz und Umweltstandards von vornherein höher liegen. Nach dem Kyoto-Abkommen unterliegen 38 Industrie- und Transformationsländer - die so genannten Anhang-B-Staaten - konkreten Emissionszielen. Die Summe ihrer Verpflichtungen ergibt die bekannte Einsparverpflichtung von minus fünf Prozent im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 gegenüber 1990. Der Hauptteil der Einsparungen soll jeweils im eigenen Land erfolgen. Staaten und Unternehmen können aber drei flexible Instrumente nutzen, die es ihnen erlauben, ihre Verpflichtungen teilweise im Ausland zu erbringen: den »Emissionshandel« (Emissions Trading - ET), die »Gemeinsame Umsetzung« (Joint Implementation - JI) und den »Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung« (Clean Development Mechanism - CDM). Der Kyoto-Emissionshandel ist nur zwischen Anhang-B-Ländern zulässig. Ihnen ist es allerdings erst ab 2008 gestattet, Emissionsrechte zu kaufen oder zu verkaufen. Bei JI und CDM investieren Unternehmen in Klimaschutzprojekte im Ausland. In der Folge erhalten sie nach einem Zertifizierungsverfahren Emissionsgutschriften in Höhe der eingesparten Treibhausgase. Genau hier liegt der Sinn des gerade verabschiedeten ProMechG: Das Gesetz eröffnet die Möglichkeit, die erworbenen Gutschriften mit den Zertifikaten aus dem EU-Emissionshandelssystem zu verrechnen. JI-Vorhaben sind analog zum Kyoto-Emissionshandel nur zwischen Staaten mit Emissionszielen gestattet, also lediglich innerhalb der Anhang-B-Ländergruppe. In der Regel werden die Zielländer osteuropäische Staaten sein. Emissionsgutschriften daraus können allerdings erst ab 2008 ausgestellt werden. Im Unterschied zum JI-Mechanismus fungieren bei CDM-Projekten nicht Industrienationen als Gastländer für Klimaschutzinvestitionen, sondern Entwicklungsstaaten. Die dort erzielten Emissionsreduktionen können rückwirkend bis zum Jahr 2000 anerkannt werden. Die flexiblen Instrumente beziehungsweise deren Ausgestaltung sind in Umweltverbänden und Teilen der Wissenschaft nicht unumstritten. So werden sie beispielsweise vom Wuppertal Institut in einer Stellungnahme zum ProMechG zwar im Grundsatz begrüßt, weil sie einen Beitrag zum Klimaschutz leisteten und den Technologietransfer beschleunigen könnten. Auf der anderen Seite verminderten die Mechanismen jedoch den Druck auf die Industrieländer, den Umbau ihrer auf fossilen Brennstoffen basierenden Energiesysteme und Infrastrukturen einzuleiten. »Indem sie einen nach unten gerichteten Druck auf den Marktpreis ausüben, senken sie die Anreize für die Entwicklung bzw. Markteinführung der erforderlichen ...Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
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