Von Alexander Lengsfeld

Das Sozialamt der Stadt Geilenkirchen im Kreis Heinsberg hat wegen Kinderkritzeleien an einer Tapete der 30jährigen Mutter gedroht, die Sozialhilfe um bis zu 25 Prozent zu kürzen. Die alleinerziehende Mutter zweier Kinder, drei und acht Jahre alt, hatte Ende 1998 einmalige Beihilfen zur Renouierung eines Teils ihrer Wohnung beantragt. Mitarbeiter des Sozialamtes kamen zur Bedarfsermittlung und entdeckten Kritzeleien des jüngeren Kindes an der Tapete im Kinderzimmer Einer der Ermittler wies die Frau darauf hin, daß auch das Kinderzimmer renoviert gehöre. Der Mitarbeiter im Amt bewilligte daraufhin 91 Mark für die Renovierung des 21 Quadratmeter großen Kinderzimmers, um »die Wiederherstellung eines menschenwürdigen Zustandes zu gewähren«. Gleichzeitig belehrte er die Mutter schriftlich, daß durch die Kritzeleien ein Sozialhilfebedarf herbeigeführt wurde. Dies stelle ein »mittelbar unwirtschaftliches Verhalten« der Sozialhilfeempfängerin ...


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