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Wehrdienst: Auch bei Neueinstellung Anrechnung auf die Betriebszugehörigkeit?
Ich habe gehört, dass die Zeit des Wehrdienstes auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet wird. Ich nehme nach dem Wehrdienst erstmalig eine Berufstätigkeit auf. Gilt diese Regelung auch für mich? Michael J., Stendal Das Gesetz zum Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung des Arbeitnehmers zum Wehrdienst dient dem Anliegen, dem Arbeitnehmer den Arbeitsplatz zu erhalten und seine während der Beruf...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/75939.wehrdienst-auch-bei-neueinstellung-anrechnung-auf-die-betriebszugehoerigkeit.html
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