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DDR-Arbeitsjahre wurden anerkannt
Wichtige Entscheidung für behinderte Menschen
Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) hat jetzt gegenüber dem Bundessozialgericht offiziell eine Klage des seit über 30 Jahren schwerbehinderten Ilja Seifert anerkannt. Diese Einzelentscheidung könnte tausenden DDR-Invalidenrentnerinnen und -rentnern helfen, die als Sonderpflege- oder Blindengeldempfänger bis heute um die rentenrechtliche Anerkennung ihrer Arbeitsjahre kämpfen.
Dr. Ilja Seifert, PDS-Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender des Berliner Behindertenverbandes, erwirkte gegen die BfA vor dem Bundessozialgericht eine wichtige Entscheidung. Der querschnittsgelähmte Mann, der in der DDR Sonderpflegegeld empfing, erstritt die Anerkennung seiner Arbeitsjahre von 1975 bis 1990 durch die BfA als gleichgestellte Pflichtbeitragszeiten nach §248, Abs. 3, Satz1 des Sozialgesetzbuches (SGB) VI (Bundessozialgericht Kassel Az. B4, RA 121/00R)Invalidenrentner konnten in der DDR neben ihrer Rente ein Drittel ihres früheren Einkommens zur Rente dazuverdienen. Sonderpflegegeldempfänger und Blinde (Blindengeldbezieher) konnten, wenn sie in der Lage waren und eine entsprechende Beschäftigung fanden, unbegrenzt dazuverdienen. Die Betriebe, die solche Invaliden beschäftigten, zahlten Beiträge für die Kranken- und Rentenversicherung, aber der Invalide selbst war von der Beitragszahlung befreit. Dies war eine sozialpolitische Maßnahme. Bei der Rentenberechnung wurden aber die geleisteten Arbeitsjahre als sozialpolitische Maßnahme voll angerechnet.
Mit der Vereinigung wurde die Gleichstellung der Zeiten ohne Beitragsleistung mit Zeiten einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nach dem ehemaligen DDR-Rentenrecht nicht in das SGBVI übernommen. Der Invalide der DDR war in der Arbeit finanziell bevorteilt, d.h. er erhielt einen Nachteilsausgleich für die Behinderung. Als Rentner war er dann den anderen Rentnern gleichgestellt. Die Nichtanerkennung der Arbeitsjahre neben dem Rentenbezug der Sonderpflegegeld- und Blindengeldempfänger hat für Betroffene in der Bundesrepublik Deutschland zum Ausfall oder zu teilweise sehr bedeutenden Rentenkürzungen geführt.
Am 10. 12.1998 hatte der Deutsche Bundestag in seiner 14. Sitzung beschlossen, dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung eine Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses der Bundesregierung als Material zu überweisen. Der Petitionsausschuss hatte nach einer Vielzahl von Petitionen über viele Jahre der Bundesregierung empfohlen, eine Korrektur der seit der Vereinigung bestehenden gesetzlichen Regelung zu schaffen. Seit der 14. Sitzung des Bundestages sind wieder drei Jahre vergangen, ohne dass die Bundesregierung tätig wurde.
Nach dem Urteil liegt es an den ehemaligen Sonderpflegegeld- und Blindengeldempfängern, das gleiche Recht zu erstreiten, wie es Ilja Seifert erstritt. Mit Hilfe der Sozial- und Wohlfahrtsverbände sollte es ausgehend von dieser Einzelfallentscheidung möglich sein, eine gesetzliche Regelung herbeizuführen.
Nachfragen:
Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte Menschen e.V. (LAGH Berlin),
Rungestraße 3 - 6, 10179 Berlin,
Tel. (030)27592525
Fax. (030)27592526
Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte Sachsene.V.,
Michelangelostr. 2/ Erdg., 01217 Dresd...
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