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Ins Krankenhaus nicht ohne Mama

Techniker Krankenkasse mit neuen Regeln

Nicht selten bestehen zwischen den Krankenkassen und den Patienten Unklarheiten darüber, in welchen Fällen ein Angehöriger zusammen mit einem Kind im Krankenhaus aufgenommen werden darf. Die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und die Techniker Krankenkasse haben dafür jetzt Regelungen vorgeschlagen.

Nicht ohne meine Mama! So wünschen es sich viele Kinder, wenn ein Krankenhausaufenthalt sein muss. Doch in welchen Fällen zahlt die Krankenkasse den Aufenthalt einer Begleitperson? Die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. (GKinD) und die Techniker Krankenkasse (TK) haben sich auf Eckpunkte geeinigt. Bei Kindern bis zu acht Jahren (also bis zum 9. Geburtst...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/77171.ins-krankenhaus-nicht-ohne-mama.html

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