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Gehören auch Umsatzsteuern zu den umlagefähigen Betriebskosten?
Unsere große Wohnanlage wird von einer Wohnungsverwaltung bewirtschaftet. Ein Mitarbeiter dieser Verwaltung arbeitet als Hauswart. Im Mietvertrag und in den Betriebskostenabrechnungen ist aufgelistet, was alles zu seinen Kosten gehört. Umgelegt werden aber nicht nur die umlagefähigen Kosten, sondern auch ein so genannter Preis mit 16 Prozent Umsatzsteuer. Das sind immerhin 45 000 Euro jährlich. Zw...
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