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Achtung vor Rosen, sie haben Dornen
Fußgänger, die sich an Dornensträuchern verletzen, können nicht automatisch den Grundstücksbesitzer zur Verantwortung ziehen. Das hat das Amtsgericht Frankfurt (Main) entschieden. Die Richter wiesen die Klage eines Postboten gegen den Eigentümer eines Hausgrundstücks zurück (Az. 30 C 1918/05-24). Der Briefträger hatte sich bei seiner Arbeit an weit auf den Gehweg ragenden Rosenästen verletzt. Vor...
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