Ihle-Bäckerei unterliegt vor Gericht
Überwachung des Betriebsratscomputers war unverhältnismäßig und verletzte Persönlichkeitsrechte
Augsburg (dpa/nd). Die Computer-Überwachung und anschließende Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden der Bäckereikette Ihle in Bayern war unzulässig. Dies hat das Arbeitsgericht Augsburg gestern entschieden. Ihle hatte den Rechner des 54-jährigen Mitarbeiters kontrolliert, um ihm angebliche Datenmanipulation an seinem Arbeitszeitkonto nachzuweisen. Die von dem Unternehmen eingesetzte Software habe etwa...
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