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Teurer Brand in der Studentenküche und kein Schuldiger gefunden - wer zahlt?
In einem Studentenhochhaus kam es zu einem Küchenbrand. Jemand hatte einen Pappkarton und einen Müllbeutel auf der heißen Herdplatte abgestellt. Der Schuldige ließ sich nicht feststellen. Die Universitätsverwaltung musste 2000 Euro an die Feuerwehr bezahlen und verlangte nun das Geld von den Studenten zurück. Jeder Etagenbewohner dieses Küchenbereichs sollte sich mit 107 Euro am Schadensersatz beteiligen. Die Verwaltung berief sich auf den Mietvertrag, in dem die gesamtschuldnerische Haftung für Schäden vereinbart wurde, wenn ein Einzelverschulden nicht nachweisbar ist. Die Studenten weigerten sich und erklärten, dass sich Fremde im Haus aufgehalten hätten.
Dieser Sachverhalt wirft generell das Problem der Mieterhaftung für Schäden auf, für die Mieter haftbar gemacht werden können. Jeder Mieter, das können mehrere in einem Mietverhältnis sein, haftet für Schäden, die er an der Mietsache verursacht. Kann der Verursacher nicht festgestellt werden, haften alle Mieter gemeinsam nebeneinander und als Gesamtschuldner. So muss auch für Schäden gehaftet wer...
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