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Kinderbetreuung in Mietwohnungen ist genehmigungspflichtig

Im Sechsfamilienhaus nutzen zwei Familien ihre Mietwohnungen für die Betreuung einiger Kinder als so genannte Tagesmütter. Sie selbst haben ebenfalls noch eigene Kinder. Eine Absprache mit uns als Eigentümer hat es dazu nicht gegeben. Müssen solche Mieter die Genehmigung des Vermieters einholen? Nach dreijähriger Nutzung sind die naturbelassenen geschliffenen Fußböden der Aufenthaltsräume stark ab...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/80063.kinderbetreuung-in-mietwohnungen-ist-genehmigungspflichtig.html

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