Duldung durch den Mieter

Modernisierung

Der Anschluss einer Wohnung, die bereits mit Gasetagenheizung ausgestattet ist, an ein Fernheiznetz ist eine vom Mieter zu duldende Modernisierungsmaßnahme (BGH-Urteil vom 24. September 2008, AZ VIII ZR 275/07).

Der Mieter wurde zur Zustimmung zu einer Modernisierungsmaßname aufgefordert, mit der die in der Wohnung installierte Gasetagenheizung gegen den Anschluss an ein Fernheiznetz ausgetauscht werden sollte. Dem stimmte er nicht zu, weil der Anschluss an das Fernwärmenetz nicht zur Erhöhung des Wohnwerts führe. Es würden auch keine Heizen...


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