Chef muss Urlaub genehmigen, aber . . .

Streitfall - fristlose Kündigung

Wer ohne Zustimmung des Chefs in den Urlaub fährt, riskiert eine fristlose Kündigung. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann der Arbeitnehmer auf eine Weiterbeschäftigung hoffen.

Fahren Arbeitnehmer ohne Genehmigung des Chefs in den Urlaub, müssen sie mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Denn dieses Verhalten ist eine schwere Pflichtverletzung des Arbeitsvertrags.

Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden. Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin. Allerdings: In Einzelfällen kann eine Kündigung trotzdem unangemessen sein. Das gilt etwa, wenn der Arbeitgeber den Urlaub böswillig verweigert hat. Im vorliegenden Fall sahen die Richter die Situation so.

In dem verhandelten Fall war dem Angestellten eines Franchise-Restaurants fristlos gekündigt worden. Er war in den Urlaub gefahren, ohne die Erlaubnis seines Vorgesetzten zu haben. Der Angestellte wollte in dieser Zeit ...


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