Sie sind zur Arbeit verpflichtet, aber ohne Rentenanspruch

Altersarmut aus anderer Sicht: Strafgefangene

Hierzulande ist das Thema Altersarmut aktueller denn je. Dabei trifft Altersarmut auch eine Gruppe von Menschen, über die öffentlich so gut wie nicht geredet wird: über Strafgefangenen. Sie sind gesetzlich zur Arbeit verpflichtet - doch ohne Rentenansprüche.

Mehr als 19 Jahre hat der Kölner »Flatty« (sein Pseudonym) hinter Gittern verbracht. In der Zeit hat der heute 49-Jährige sein Abitur gemacht, Kunst studiert und für den Freistaat Bayern Bilder restauriert. Doch Rentenansprüche hat er dabei nicht erworben - weder für Ausbildungszeiten noch für die Berufstätigkeit.

Angesichts seiner Verurteilung wegen Totschlags sei es »quasi unmöglich«, sagt er, »nach der Haftentlassung eine Arbeit zu finden. Die Arbeit, die ich gelernt und gemacht habe, wird nicht wie bei anderen Menschen anerkannt.« Deshalb sei er nach der Haft nach Mallorca ausgewandert, wo er als selbstständiger Bootsmann Touristen zum Angeln und Tauchen fährt und davon seinen Lebensunterhalt bestreitet.

Mit dem Ausschluss von Häftlingen aus der Rentenversicherung will er sich nicht abfinden. »Ich habe ja gearbeitet - wie die meisten Gefangenen. Das widerspricht den Grundsätzen, die Deutschland offiziell hat«, sagt er. »Noc...


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