Sächsische Gedenkstätten zeigen Förderverein die kalte Schulter
Hendrik Lasch, Zeithain
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Sachsens Landtag will heute den langjährigen Streit um die Gedenkkultur mit einem neuen Gesetz beilegen. Es gibt aber weiter Streit: Fördervereine fühlen sich von der Gedenkstättenstiftung ausgebootet.
Der Satz kostet nichts, ist aber viel wert. In der Vereinbarung, die viele Jahre lang die Kooperation zwischen der Gedenkstätte Ehrenhain Zeithain und ihrem Förderverein regelte, wurde in Paragraf 1 festgehalten: »Der bisherige Aufbau der Gedenkstätte ist wesentlich der Initiative des Fördervereins … zu verdanken.« Der damalige Geschäftsführer der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, der das Papier 2002 unterschrieb, wusste, was er dem Verein verdankt. Dessen knapp 25 Mitglieder hatten dafür gesorgt, dass die mit dem Ende der DDR geschlossene Gedenkstätte 1998 wieder eröffnet werden konnte.
Vier Jahre lang hatten sie die Einrichtung betrieben, in der an 30 000 sowjetische Kriegsgefangene und Häftlinge aus Polen, Italien und anderen Ländern erinnert wird, die von den NS-Machthabern unter erbärmlichen Bedingungen in Lagern interniert wurden. Erst 2002 gelang es, die Gedenkstätte als vorerst letzte in die Stiftung zu überführen.