Alles Lüge

Staatsgerichtshof rügt Schwarz-Gelb in Niedersachsen wegen Nord-Süd-Dialog

Rund drei Monate vor der Landtagswahl in Niedersachsen bekommt die Regierung einen Dämpfer: Mit ihrer Informationspolitik zur Schicki-Micki-Veranstaltung Nord-Süd-Dialog hat sie gegen die Verfassung verstoßen.

Niedersachsens schwarz-gelbe Regierung hat ihre Auskunftspflicht gegenüber dem Landtag verletzt. Das hat gestern der Staatsgerichtshof in Bückeburg festgestellt. Mehrfach hatte die Regierung erklärt, das Land habe sich nicht an der Promi-Party »Nord-Süd-Dialog« beteiligt. Das sei gelogen, meinte die SPD, klagte - und bekam Recht.

Die Richter bemängelten, dass sich die Regierung vor ihren Antworten nicht ausreichend in Sachen Nord-Süd-Dialog informiert habe. Für Schwarz-Gelb ist diese Rüge ein Keulenschlag, besonders mit Blick auf die Landtagswahl im Januar 2013, geht doch aus dem Urteil hervor: Die CDU/FDP-Regierung hat gegen die Verfassung des Landes verstoßen. Ihr Paragraf 24 schreibt vor, dass Anfragen von Abgeordneten »nach bestem Wissen, unverzüglich und vollständig« beantwortet werden. Dieses Gebot wurde missachtet. Sie bestritt eine Beteiligung des Landes an der Sause, doch: Nach und nach wurde bekannt, dass dies nicht stimmt...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.