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Wenn Lichtstrahler stören

Von einem Grundstück aus wurden mit Lichtwerfern nächtliche Lichtspiele veranstaltet. Der Grundstückseigentümer von nebenan fühlte sich dadurch gestört: Taghell werde es im Garten und auf der Terrasse, wenn die so genannten Skybeamer in den Himmel strahlten, behauptete er. Eine Unterlassungsklage gegen den Lichtspieler sollte Abhilfe schaffen - sie wurde jedoch abgeschmettert. Das Oberlandesgeri...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/8021.wenn-lichtstrahler-stoeren.html

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