Sind Datschen-Kaminöfen jährlich zu kehren?
Leserfragen zu Aufgaben der Schornsteinfeger
Wir haben eine Datsche mit Kaminofen für feste Brennstoffe. Wir nutzen sie nur im Sommerhalbjahr, ganz selten im Winter. Ist es laut Kehrordnung notwendig, dass solche Anlagen jährlich gekehrt werden müssen? Robert B., Berlin
Grundlage für die Schornsteinfegerarbeiten und Gebühren ist die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) vom 16. Juni 2009 (BGBl. I S. 1292), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. Juni 2011 (BGBl. I S. 1077) geändert worden ist.
Abgasanlagen und Schornsteine von gelegentlich benutzten Feuerstätten für feste Brennstoffe müssen entsprechend der Anlage 1 Nr. 1.7 einmal im Jahr gekehrt werden. Sobald eine Feuerstätte am Schornstein angeschlossen ist, besteht die Kehrpflicht. Die Anzahl der Kehrungen oder Überprüfungen richtet sich nach Anlage 1. der KÜO.
Die bei den Arbeiten anfallenden Rückstände (Ruß, Asche) sind vom Schornsteinfeger, der die Arbeiten durchgeführt hat, zu entfernen und in die vom Eigentümer des Grundstücks bereitzustellenden geeigneten Behältnisse zu füllen.
Die Gebühren für Schornsteinfegerarbeiten werden entsprechend der KÜO berechnet. Bis zum 31. Dezember 2009 waren die Schornsteinfegergebühren Ländersache. ...
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