Keine Kündigung - trotz eines Vergleichs mit der NS-Zeit

Der Vorgang ist ungewöhnlich: Vergleichen Arbeitnehmer Äußerungen ihres Chefs mit der NS-Zeit, begründet dies nicht immer eine fristlose Kündigung. Denn eine langjährige, unbeanstandete Beschäftigung kann den Arbeitsplatz noch retten. So jedenfalls entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt vor längerer Zeit in einem Leitsatzurteil.

Schwerbehinderter Mitarbeiter klagte

Im vor dem Bundesarbeitsgericht verhandelten Fall wurde einem schwerbehinderten Rettungssanitäter fristlos gekündigt. In einem Personalgespräch hatte der Personalleiter dem schwerbehinderten Rettungsassistenten zuvor erklärt: »Wir wollen nur gesunde und voll einsetzbare Mitarbeiter.«

Monate danach schrieb der Rettungsassistent an den Vorgesetzten empört, diese Aussage sei »vergleichba...


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