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Neues Gesetz soll Vermieter bei Maklerprovisionen zur Kasse bitten, um Mieter zu entlasten

  • Marlene Göring
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Sammeltermine, Massenbesichtigung und kaum Informationen: Vor allem in Metropolen fragt sich so mancher Wohnungssuchende, wofür er dem Makler eigentlich eine Provision zahlen soll. Es wundert also nicht, dass der Vorschlag, künftig den Vermieter zur Zahlung der Courtage zu verpflichten, aus Hamburg kommt.

Das Land Hamburg will im ersten Quartal 2013 eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen. Das Hauptanliegen ist es, das »Bestellerprinzip« im Wohnungsvermittlungsgesetz festzuschreiben. Danach muss derjenige die Provision bezahlen, der einen Makler beauftragt. Das bestehende Gesetz legt zwar die maximale Höhe der Gebühr fest, die nicht mehr als zwei Monatskaltmieten plus Umsatzsteuer betragen darf. Wer die Kosten tragen soll, ist aber nicht geregelt. Vor allem bei Mietwohnungen sind es allerdings fast ausschließlich die Mieter, die diese übernehmen.

»Auch bei der Wohnungsvermittlung muss sichergestellt sein, dass derjenige, der die Dienstleistung in Auftrag gibt, dafür auch zahlt«, sagte Ulrich Ropertz, der Sprecher des Deutschen Mieterbundes, gegenüber »nd«. »Es darf nicht sein, dass ein Vermieter, der eine Wohnung nicht selbst vermietet oder einen Mieter aussuchen will, einen Makler mit diesen Aufgaben betraut, und das da...


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