Drei Blockierer von Naziaufmarsch freigesprochen

Keine Tritte gegen Polizisten: Gericht wies den Vorwurf des Landfriedensbruchs zurück

Späte Genugtuung für drei Berliner Antifaschisten: Am Freitag hat das Landgericht Potsdam die Berufungsverhandlung gegen sie eingestellt. Es ging um die Blockade eine Neonaziaufmarschs am 5. Dezember 2009 in Königs Wusterhausen.

Den Angeklagten war Landfriedensbruch vorgeworfen worden. Sie hätten sich, so die Anschuldigung, bei der polizeilichen Räumung der Sitzblockade nicht friedlich verhalten und sogar Polizisten getreten. Nachdem das Gericht vor dem Beginn der Verhandlung in Potsdam Videoaufnahmen des Geschehens in Augenschein nahm, war klar, dass die Vorwürfe nicht haltbar waren. Die Verhandlung selbst dauerte gerade einmal eine Minute: Die Staatsanwaltschaft zog die von ihr selbst eingelegte Berufung zurück, es folgte die Einstellung des Verfahrens. Die Kosten trägt die Staatskasse.

Der Freispruch der Angeklagten in der ersten Instanz - vor dem Amtsgericht in Königs Wusterhausen - ist damit rechtskräftig geworden. ...


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