Absichtliches Foul - kein Geld von Versicherung

Die private Haftpflichtversicherung muss nicht zahlen, wenn ein Fußballspieler beim groben Foul vorsätzlich den Gegner verletzt, so das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem am 5. Oktober 2012 veröffentlichten Urteil. Allerdings sei nicht bei jedem groben Foul davon auszugehen, dass der Gegner vorsätzlich verletzt werden sollte (Az. 9 U 162/11).

Ein Amateurfußballer war bei einem Spiel in der Landesliga von Baden-Württemberg mit gestrecktem Bein von hinten in einen Gegenspieler gesprungen. Dieser erlitt einen Wadenbeinbruch, ein ausgekugeltes Sprungg...


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