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Air Berlin klagt gegen Flughafen
Airline verlangt Schadenersatz in Millionenhöhe
Deutschlands zweitgrößte Airline wollte auf dem neuen Hauptstadtflughafen BER ihr internationales Drehkreuz einrichten. Durch die Verschiebung der Eröffnung um 17 Monate auf den 27. Oktober 2013 drohen der angeschlagenen Airline, die selbst tief in den roten Zahlen steckt, enorme Verluste. Wie hoch sie genau sind, müsse noch beziffert werden, hieß es gestern. Bereits heute gehe es um geschätzte Mehrkosten in zweistelliger Millionenhöhe. Der Gesamtschaden hänge unter anderem vom Winterbetrieb auf dem alten Flughafen Tegel ab.
Der Flughafen möchte Schadensersatzforderungen am liebsten abwimmeln. Die intensiven Gespräche in den vergangenen Monaten hätten gezeigt, dass der Flughafen und die Airline »in der Schadenersatz-Frage weit auseinanderliegen«, erklärte Flughafenchef Rainer Schwarz. Nach seiner Ansicht habe Air Berlin aber keinen Anspruch auf Ersatz, da vertraglich kein fixer Eröffnungstermin vereinbart worden sei. Schadenersatz würde nur gezahlt, wenn dies rechtlich zwingend sein. Man wisse um die Unannehmlichkeiten der Verschiebung des Eröffnungstermins insbesondere für Air Berlin und setze deshalb alles daran, »den weiteren Flugbetrieb in Tegel so reibungslos wie möglich zu gestalten«, tröstete Schwarz.
Sollte Air Berlin mit ihrer Feststellungsklage Erfolg haben, könnte eine Klagewelle auf den Flughafen zurollen. Auch der Lufthansa und der Deutschen Bahn entstehen durch die Terminverschiebung hohe Kosten. Die S-Bahn muss beispielsweise Züge zum unterirdischen Flughafenbahnhof schicken, damit die Luft bewegt wird und kein Schimmel ansetzt. Dreimal täglich finden in diese »Belüftungsfahrten« statt. Laut Bahnchef Rüdiger Grube rechnet das Unternehmen mit monatlichen Mehrkosten in Höhe von zwei Millionen Euro, bis zur nun geplanten Eröffnung würden somit 34 Millionen auflaufen. »Wir wollen nicht drauf sitzenbleiben«, hatte Grube kürzlich erklärt.
Das gilt auch für die Lufthansa. »Wir sind noch dabei, den Schaden zu ermitteln und werden ihn zu gegebener Zeit geltend machen«, sagte der Berliner Sprecher des Unternehmens, Wolfgang Weber.
Auch vielen kleinen Gewerbetreibenden, die am Flughafen Läden oder Restaurants eröffnen wollten, sind hohe Kosten entstanden. Sie haben aber nur vertraglich Anspruch auf Ersatz, wenn sich die Eröffnung länger als 18 Monate verzögert.
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