Verdunkelte Wohnung durch dichte Straßenbäume

Im Laufe der Jahre hat sich der dicht am Haus befindliche Baumbestand eines öffentlichen Fußweges so entwickelt, dass unsere Wohnung regelrecht verdunkelt wird. Tagsüber muss oft das Licht eingeschaltet werden. Die Bäume wurden seit Jahren nicht mehr ausgelichtet. Einige müssten wegen ihres Wildwuchses auch entfernt werden, die Äste berühren schon die Hauswand. Das Umweltamt lehnte das aber ab. Wir waren sogar bereit, das zu organisieren und einen Teil der Kosten zu übernehmen. Wie ist die Rechtslage in solchen Fällen?
Eva K., Berlin

Für die Unterhaltung öffentlicher Straßen, Wege und Anlagen sowie des dazugehörenden Baumbestandes sind die Städte und Gemeinden verantwortlich. Leider werden solche Arbeiten oft vernachlässigt, besonders in Randbereichen. Weder Hauseigentümer noch Mieter müssen solche Umstände hinnehmen. Vor allem hat der jeweilige Hauseigentümer das Recht, und für seine Mieter auch die Pflicht, von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Abhilfe zu verlangen.
Wenn dazu eine Vorsprache nicht ausreicht, sollte der Sachverhalt schriftlich mitgeteilt und mit befristeten inhaltlichen Forderungen verbunden werden. Dabei ist auch eine schriftliche Antwort zu verlangen. Im Falle einer unbegründeten Ablehnung können Betroffene nach dem Verwaltungsrecht weitergehen, sich beschweren, Rechtsmittel einlegen und ggfs. vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Hierbei die Interessenvertretung konsequent wahrnehmen und nicht locker lassen! Die Erfahrung lehrt, dass letztlich dann doch die Mängel und Missstände beseitigt werden. Betroffene Mieter sollten sich aber vorrangig an den Vermieter bzw. seinen Verwalter wenden, sie müssen für Veränderungen sorgen, wenn die Mängel gravierend sind. Bei solchem Sachverhalt könnte auch an eine Mietminderung gedacht werden, wenn nichts geschieht. Aber wenn der Zustand schon einige Jahre lang hingenommen wurde, wird das nicht mehr möglich sein (Verwirkung).
H. K.Im Laufe der Jahre hat sich der dicht am Haus befindliche Baumbestand eines öffentlichen Fußweges so entwickelt, dass unsere Wohnung regelrecht verdunkelt wird. Tagsüber muss oft das Licht eingeschaltet werden. Die Bäume wurden seit Jahren nicht mehr ausgelichtet. Einige müssten wegen ihres Wildwuchses auch entfernt werden, die Äste berühren schon die Hauswand. Das Umweltamt lehnte das aber ab. Wir waren sogar bereit, das zu organisieren und einen Teil der Kosten zu übernehmen. Wie ist die Rechtslage in solchen Fällen?
Eva K., Berlin

Für die Unterhaltung öffentlicher Straßen, Wege und Anlagen sowie des dazugehörenden Baumbestandes sind die Städte und Gemeinden verantwortlich. Leider werden solche Arbeiten oft vernachlässigt, besonders in Randbereichen. Weder Hauseigentümer noch Mieter müssen solche Umstände hinnehmen. Vor allem hat der jeweilige Hauseigentümer das Recht, und für seine Mieter auch die Pflicht, von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Abhilfe zu verlangen.
Wenn dazu eine Vorsprache nicht ausreicht, sollte der Sachverhalt schriftlich mitgeteilt und mit befristeten inhaltlichen Forderungen verbunden werden. Dabei ist auch eine schriftliche Antwort zu verlangen. Im Falle einer unbegründeten Ablehnung können Betroffene nach dem Verwaltungsrecht weitergehen, sich beschweren, Rechtsmittel einlegen und ggfs. vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Hierbei die Interessenvertretung konsequent wahrnehmen und nicht locker lassen! Die Erfahrung lehrt, dass letztlich dann doch die Mängel und Missstände beseitigt werden. Betroffene Mieter sollten sich aber vorrangig an den Vermieter bzw. seinen Verwalter wenden, sie müssen für Veränderungen sorgen, wenn die Mängel gravierend sind. Bei solchem Sachverhalt könnte auch an eine Mietminderung gedacht werden, wenn nichts geschieht. Aber wenn der Zustand schon einige Jahre lang hingenommen wurde, wird das nicht mehr möglich sein (Verwirkung).
H. K.

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