Die Mutter des Vermieters wohnte zu teuer
Eigenbedarfskündigung (1)
Das Bundesverfassungsgericht hat das Besitzrecht des Mieters an der gemieteten Wohnung als Eigentum im Sinne des Artikels 14 des Grundgesetzes bezeichnet, um die Mieter nicht ganz schutzlos Eigenbedarfskündigungen auszusetzen (Az. 1 BvR 2285/03). Das schränkt aber die Kündigungsmöglichkeiten wegen Eigenbedarfs nicht ein, wie folgender Fall zeigt.
Der Eigentümer mehrerer Berliner Mietshäuser kündigte dem Mieter einer 60 Quadratmeter Wohnung wegen Eigenbedarfs. Begründung: Er benötige die Wohnung für seine Mutter, weil sie in einer teuren 165 Quadratmeter Wohnung lebe.
Der Mieter hielt die Kündigung für unwirksam und zog vor Gericht. Er zweifelte den Eigenbedarf an, denn der Vermieter habe...
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