Grundstückseigner haften bei überhöhten Rechnungen
Wucher beim Abschleppen
Falschparker, deren Wagen abgeschleppt wird, zahlen oft zu viel. Für die Rückzahlung rechtswidrig überhöhter Rechnungen haftet aber nicht der Abschleppunternehmen, sondern der Grundstückseigentümer.
Das hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (Az. V ZR 268/11) entsch...
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